22.10.2019

ATU Bulletin Nr. 32

Die gemeinnützige Stiftung nach liechtensteinischem Recht und die Möglichkeit der Strukturierung derselben als Segmentierte Verbandsperson

Das vorliegende Bulletin legt die Grundzüge der gemeinnützigen Stiftung nach liechtensteinischem Recht dar. Ergänzt werden diese mit einem Exkurs zur Möglichkeit der Strukturierung eines Rechtsträgers als segmentierte Verbandsperson. Eine solche hat den Vorteil, dass sich Stifter kostensparend bestehenden gemeinnützigen Stiftungen anschliessen können. Sie errichten ein Segment, welches einer bestehenden Stiftung zugeordnet und autonom verwaltet wird.

Zur vertiefenden Auseinandersetzung mit der Thematik wird die interessierte Leserschaft auf die vom ATU 2019 herausgegebene Fachbroschüre zur gemeinnützigen Stiftung und auf das Bulletin Nr. 28 vom März 2015 zur segmentierten Verbandsperson hingewiesen.

Das ATU ist originär mit der Tätigkeit gemeinnütziger Stiftungen vertraut. Es verwaltet eine grosse Anzahl an gemeinnützigen Rechtsträgern und gehört selber der gemeinnützigen Mutterstiftung «Fürstlicher Kommerzienrat Guido Feger». Das ATU ist sich seiner sozialen Verantwortung bewusst und gibt sein Wissen und seine Erfahrung im Bereich der karitativen Tätigkeiten gerne weiter. Aus diesem Grund soll dieses Bulletin Quelle der Inspiration und vor allem Motivation zur Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung in Liechtenstein sein.

Das ATU Bulletin Nr. 32 (November 2019) kann als PDF Dokument heruntergeladen oder direkt online bestellt werden.

Kategorien: Bulletin

Tags: Bulletin

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