Aktuelles

22.10.2019

ATU Bulletin Nr. 32

Die gemeinnützige Stiftung nach liechtensteinischem Recht und die Möglichkeit der Strukturierung derselben als Segmentierte Verbandsperson

Das vorliegende Bulletin legt die Grundzüge der gemeinnützigen Stiftung nach liechtensteinischem Recht dar. Ergänzt werden diese mit einem Exkurs zur Möglichkeit der Strukturierung eines Rechtsträgers als segmentierte Verbandsperson. Eine solche hat den Vorteil, dass sich Stifter kostensparend bestehenden gemeinnützigen Stiftungen anschliessen können. Sie errichten ein Segment, welches einer bestehenden Stiftung zugeordnet und autonom verwaltet wird.

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